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Hallenordnung

  1. Das Betreten der Halle ist ausnahmslos nur mit sauberen, glatten, profillosen und nicht färbenden Hallenschuhen gestattet.
  2. Die Mitnahme von Speisen und Getränken, (ausgenommen Mineralwasser) in die Halle ist nicht erlaubt.
  3. Die Spielzeit sowie die entsprechende Platzbelegung ist ausnahmslos einzuhalten.Ein Weiterspielen über die gebuchten Zeiten hinaus ist nur gestattet, wenn keine Folgebelegungen im Hallenplan eingetragen sind und vorher eine ordnungsgemäße Buchung/Bezahlung erfolgt ist.
  4. Vor dem Betreten der Halle ist die Beleuchtung des gemieteten Platzes selbst einzuschalten (Schaltkasten im Clubraum rechts neben der Halleneingangstür).
  5. Beim Verlassen der Halle ist die Beleuchtung des selbst bespielten Platzes auszuschalten, wenn keine weiteren Spieler erscheinen.
  6. Beschädigungen an der Einrichtung, oder technische Defekte sind im Hallenbelegungsplan unter „Besondere Vorkommnisse“ einzutragen oder soweit greifbar einem Vereinsverantwortlichen mitzuteilen.
  7. Die Benutzung von Bällen, die bereits auf einem Aschenplatz gespielt wurden, ist nicht gestattet.
  8. Der gemietete, genutzte Platz ist sauber zu verlassen. Papier, Verpackungen usw. sind zu entfernen.
  9. Kindern unter 14 Jahren ist wegen der bestehenden Unfallgefahr das Spielen in der Halle nur unter Aufsicht gestattet.
  10. Nach dem Spielen ist beim Verlassen der Tennisanlage die Tür des Clubheims, bzw. bei Benutzung des Parkplatzes oder Fußgängertores das jeweilige Zugangstor, zu verschließen, sofern sich keine weiteren Hallenspieler mehr in der Anlage aufhalten.

Bitte helfen Sie alle mit, die Tennisanlage, das Clubheim und die Tennishalle in einem guten Zustand zu erhalten und sprechen Gäste und Spieler an, die sich nicht an die für alle verbindlichen allgemeinen Regeln halten, bzw. wenden Sie sich an den Vorstand.